Der folgende Text ist ein Auszug der offiziellen Homepage des Land Hessens (Quelle) und beschreibt, welche Familien Anspruch auf finanzielle Unterstützung seitens des Staates haben und wie diese beantragt werden können. Der FC Waldems möchte auf diese Möglichkeit aufmerksam machen, damit alle Kinder und Jugendliche am kulturellen und sportlichen Angebot des Vereins partizipieren können.
ANTRÄGE
Antrag: Leistungen Bildung und Teilhabe
Mitgliederbescheinigung FC Waldems anfordern
Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, und eröffnet ihnen so bessere Chancen für ihre Entwicklung. Sie erhalten Zugang zu schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten und können am Leben in der Gemeinschaft teilhaben.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Ausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kindertagesstätte, bei Sport im Verein, Musik in Gruppen und Freizeiten etc. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen sicher, dass sie nicht aus finanziellen Gründen „außen vor“ bleiben, und sind kurz zusammengefasst:
- Klassenfahrten und Ausflüge: Kosten für eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Fahrten der Schulen und Kindertagesstätten werden übernommen.
- Schulbedarf: Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, erhalten sie einen Zuschuss in zwei Teilbeträgen zum 1. August/Beginn erstes Schulhalbjahr und zum 1. Februar/Beginn zweites Schulhalbjahr. Die Beträge werden jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.
- Schülerbeförderung: Ist eine Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs bzw. Profils erforderlich und werden die Fahrtkosten nicht anderweitig übernommen, können diese Ausgaben erstattet werden.
- Lernförderung: „Nachhilfestunden“ können finanziert werden, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich sind. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen.
- Mittagessen: Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen werden übernommen, wenn Schule, Kindertagesstätte oder Tageseltern ein entsprechendes Angebot bereithalten. (Es fällt kein Eigenanteil mehr an.)
- Sport, Kultur, Freizeiten: 15 Euro monatlich stehen pauschal für Teilnahme- und Mitgliedsbeiträge (z.B. Sportverein), kulturelle Bildung (z.B. Musikunterricht) sowie Freizeiten zur Verfügung.
Berechtigte
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II),
- Sozialhilfe (SGB XII),
- Asylbewerberleistungen (AsylbLG),
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Auch für Kinder und Jugendliche, die bzw. deren Eltern ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, die mit ihrem Einkommen jedoch bestehende Bedarfe für Bildung und Teilhabe (z.B. Kosten einer Klassenfahrt) nicht decken können, kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bestehen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt für Schülerinnen und Schüler (im SGB II soweit sie unter 25 Jahre alt sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten die Leistungen zur Teilhabe bei Sport, Kultur und Freizeiten.
Verfahren
Eine gesonderte Antragstellung ist derzeit im SGB II nicht erforderlich, die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind vom Antrag für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst. Auch im SGB XII ist für diese keine gesonderte Antragstellung erforderlich, dies gilt auch für den analogen Anspruch nach dem AsylbLG. Gegebenenfalls sind ergänzende Angaben zu den konkreten Bedarfen für Bildung und Teilhabe im Voraus zu machen oder Nachweise vorzulegen. Beim Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld ist für alle Bildungs- und Teilhabeleistungen eine Antragstellung erforderlich. Die entsprechenden Formulare halten die örtlich zuständigen Stellen bereit.
Kontaktdaten:
Empfänger Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
Büro für Bildung und Teilhabe
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
Tel.: 06124 510664
E-Mail: jobcenter@rheingau-taunus.de
Webseite: www.rheingau-taunus.de